Industrie-Gewährleistung

Verkaufsbedingungen für Industriebatterien

Diese Informationen beziehen sich nur auf Yuasa Industriebatterien. Für Auto-, Nutzfahrzeug-, Motorrad- und Powersport-, Leisure-, Marine- und Garten-Batterien klicken Sie hier

1. Begriffsbestimmungen

In diesen Verkaufsbedingungen beziehen sich alle Bezugnahmen auf den „Verkäufer“ auf Yuasa Battery Sales (UK) Ltd, alle Bezugnahmen auf den „Käufer“ auf die Person, die Firma oder das Unternehmen, die/das die Bestellung beim Verkäufer aufgegeben hat, und alle Bezugnahmen auf „Waren“ auf die Waren, die Gegenstand der Bestellung bilden.

2. Vollständige Vereinbarung

a) Diese Bedingungen, die die vollständige Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer in Bezug auf die Waren darstellen, gelten für alle Verträge für den Verkauf von Waren durch den Verkäufer, soweit nichts Gegenteiliges ausdrücklich schriftlich vom Verkäufer vereinbart wurde. Diese Bedingungen setzen alle vom Käufer in jeglicher Auftragskorrespondenz, Verhandlungen oder auf andere Weise geforderten, aufgestellten oder herangezogenen allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vonseiten eines Direktors der Yuasa Battery Sales (UK) Ltd vereinbart wurde.

b) Kataloge, Preislisten, Werbung und andere veröffentlichte Informationen sind nur als Anhaltspunkte für die verfügbaren Produkttypen zu verstehen und sind nicht Bestandteil des Verkaufsvertrags oder eines anderen Vertrags mit dem Käufer, noch sind sie als Leistungsgarantie oder eine dies herbeiführende Darstellung zu verstehen.

3. Annahme

a) Kein Auftrag, ob in mündlicher oder schriftlicher Form übermittelt, ist für den Verkäufer verbindlich, solange er ihn nicht schriftlich angenommen hat, es sei denn, der Kostenvoranschlag des Verkäufers gibt an, dass es sich um ein Gebot in Antwort auf eine Ausschreibung handelt. In diesem Fall stellt der Auftrag oder die Vergabe die Annahme des Gebots in Übereinstimmung mit den Gebotsbedingungen dar.

b) Angenommene Aufträge sind nicht kündbar, außer bei (i) schriftlicher Einwilligung des Verkäufers und (ii) der Zahlung einer fairen und angemessenen Gebühr an den Verkäufer auf Grundlage der in Bezug auf den Auftrag bis zu dem Datum, an dem die Stornierung eingeht und bewilligt wird, tatsächlich angefallenen Kosten.

c) Die Katalogpreislisten und Kostenvoranschläge des Verkäufers stellen kein vom Verkäufer vorgelegtes Angebots dar.

4. Preise/Rechnungsstellung

Die Waren werden zum vereinbarten Preis in Rechnung gestellt oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, zum in einem gültigen Angebot oder in der aktuellen Preisliste des Verkäufers angegebenen Preis. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung vor Lieferung der Waren den Preis aufgrund unvorhersehbarer Preisanstiege der für die Herstellung der Waren verwendeten Rohstoffe zu ändern. Der Verkäufer kann dem Käufer die Rechnung an einem der folgenden Daten ausstellen, je nachdem, was zuerst eintritt: das Datum, an dem die Waren transportiert werden oder das Datum, an dem die Waren für den Transport vorbereitet werden, falls sie auf Anweisung des Käufers oder aufgrund mangelnder Transportanweisungen des Käufers auf dem Anwesen des Verkäufers oder des Paketdienstes behalten werden.

5. Zahlung

Der Zahlungszeitpunkt für den Kaufpreis ist wesentlicher Bestandteil für die Erfüllung jedes Vertrags über den Verkauf von Waren durch Verkäufer. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind alle auf Kredit ausgestellten Rechnungen am letzten Tag des Folgemonats des Monats, in dem die Waren in Rechnung gestellt wurden, fällig. Sollte der Käufer am Fälligkeitsdatum in Zahlungsverzug sein, kann der Verkäufer neben Verzugszinsen in Höhe von 2 % pro Monat auf alle fälligen unbezahlten Zahlungen alle ausstehenden Bestellungen aussetzen und/oder stornieren.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Waren bleiben das Eigentum des Verkäufers als rechtmäßiger und wirtschaftlicher Eigentümer und es wird kein Eigentum oder Anspruch auf die Waren an den Käufer übertragen, bis der volle Rechnungspreis ordnungsgemäß an den Verkäufer gezahlt wurde. Wenn der Kaufpreis nicht wie vorstehend zum Fälligkeitsdatum bezahlt wird, hat der Verkäufer, unbeschadet irgendwelcher sonstiger ihm zustehender Rechtsmittel, das Recht, derartige Waren oder den Teil, den der Verkäufer auf jedem Grundstück, auf dem sie sich befinden oder an das sie angebracht sind, auffinden kann, wiederzuerlangen. Zum Zweck der Rücknahme von Waren oder einem Teil davon gewährt der Käufer dem Verkäufer, seinen Angestellten oder Vertretern hiermit die unwiderrufliche Erlaubnis, solche Grundstücke, auf denen die Waren gelagert werden, zu betreten, und der Käufer wird dem Verkäufer die Kosten für Entfernung und Transport der Waren oder einem Teil davon erstatten.

7. Beschreibungen, Zeichnungen, Spezifikationen

Jegliche Beschreibungen und dem Käufer im Voraus gegebenen Spezifikationen, Zeichnungen und Angaben zu Gewicht und Abmessungen sowie die Beschreibungen und Zeichnungen in den Katalogen, Preislisten und anderem Werbematerial des Verkäufers sind nur annähernd und dienen lediglich als ungefähre Referenz der in ihnen beschriebenen Waren und sind nicht Bestandteil des Vertrags.

8. Versand
Der Versandzeitpunkt ist für die Vertragserfüllung nicht wesentlich, soweit nichts Gegenteiliges ausdrücklich schriftlich vom Verkäufer vereinbart wurde. In diesem Fall behält die Klausel „Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers“ weiter ihre Gültigkeit. Alle für den Versand angegebenen Zeiten und/oder Daten sind nur Schätzungen und betreffen nicht die Vertragspflicht.

9. Lieferung/Risiko

Sofern nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart, verstehen sich alle Verkäufe ab Werk Swindon, Wiltshire, und die Lieferung zum Grundstück, Spediteur oder Vertreter des Käufers stellt die Lieferung der Waren an den Kunden dar und der weitere Transport der Waren erfolgt auf Gefahr des Käufers. Jegliche Abweichungen in der Lieferung müssen dem Verkäufer innerhalb von 48 Stunden nach auf dem Liefernachweis ausgewiesenem Lieferdatum schriftlich mitgeteilt werden. Beanstandungen wegen Transportschäden müssen dem Verkäufer innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Waren telefonisch oder per Fax gemeldet werden, gefolgt von einer schriftlichen Bestätigung innerhalb von 4 Tagen.

10. Produktleistung

Jegliche vom Verkäufer angegebenen Leistungszahlen basieren nur auf Testergebnissen. Soweit nichts Gegenteiliges ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, übernimmt der Verkäufer keine Haftung, wenn diese Werte nicht vom Käufer erreicht werden. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für die Kapazität, Leistung oder Lebensdauer der Waren und für die Eignung für den Verwendungszweck des Käufers. Alle Entscheidungen hinsichtlich der Eignung für die Verwendung oder Verwendungen liegen im Verantwortungsbereich des Käufers.

11. Gewährleistung

 

a) Der Verkäufer leistet Gewähr für Herstellungs- oder Materialfehler, die innerhalb von 12 Monaten nach Rechnungsdatum der Waren an den Käufer (nachfolgend Gewährleistungszeit genannt) auftreten.

b) Die Verpflichtung des Verkäufers im Rahmen dieser Gewährleistung beschränkt sich auf die Reparatur oder als Option die Lieferung eines Ersatzprodukts im Austausch für alle fehlerhaften Waren oder Teile oder Teile davon und die Mängelbeseitigung in den Waren, die sich bei normaler und sachgemäßer Verwendung innerhalb der Gewährleistungszeit entwickeln, oder, unter Vorbehalt vorheriger und ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Verkäufers, Erstattung der Kosten für die von Dritten durchgeführte Reparatur dieses Mangels oder dieser Mängel.

c) Wenn der Käufer während der Gewährleistungszeit einen Mangel an den Waren bemerkt, hat er dem Verkäufer umgehend Angaben zu diesem Mangel zu machen, sich nach besten Kräften zu bemühen, alle notwendigen Informationen und Angaben zu übermitteln, damit der Verkäufer oder seine Vertreter die gemeldeten Angaben prüfen und Art und Ursache des Mangels ermitteln können, und stellt dem Verkäufer und/oder seinen Vertretern hierfür und für die Mängelbeseitigung vollen und angemessenen Zutritt und Einrichtungen zur Verfügung

d) Die obengenannte Gewährleistung gilt nicht für Mängel an den Waren, wenn die Ursache für diesen Mangel ganz oder teilweise daran liegt, dass i) Der Einbau, die Lagerung, Verwendung, Wartung oder Reparatur der Waren vom Verkäufer vernünftigerweise als unsachgemäß angesehen werden, ii) Der Käufer und/oder ein anderer Nutzer der Waren oder von Produkten aus diesen Waren und/oder ein vom Käufer hinzugezogener Dritter und/oder ein wie vorab erwähnter Nutzer Änderungen oder Erweiterungen an den Waren vornimmt, ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Verkäufers zu habe.

e) Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für Verluste oder Schäden, die sich aus fehlerhaften oder mangelnden vom Käufer gegebenen Informationen zu den Anforderungen des Käufers in Bezug auf Spezifikation oder Verwendung der Waren ergeben oder von ihnen verursacht werden.

f) Der Verkäufer trägt keinerlei Verantwortung für die Reparatur, den Ersatz oder die Wiedergutmachung von Verlusten, die aus Mängeln oder Wertminderungen durch Transportschäden unter Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers lagen, oder durch Abnutzung, Unfälle, Nachlässigkeit, Missbrauch, Feuchtigkeit, anormale Temperaturen oder andere Bedingungen oder Umstände außerhalb der Kontrolle des Verkäufers, wie in Klausel „Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers“ dargelegt, entstanden sind.

g) Wenn fehlerhafte Waren im Austausch ersetzt werden oder wenn fehlerhafte Waren repariert werden, gelten die Bestimmungen dieser Gewährleistung für die ersetzenden oder reparierenden Waren für die verbleibende Gültigkeitsdauer der Gewährleistung oder für eine Dauer von sechs Monaten nach dem Datum des Austauschs oder der Reparatur, wobei der längere Zeitraum gilt. h) Die vorangehenden Gewährleistungsbestimmungen gelten nicht für die Waren, bei denen es für den Verkäufer unpraktisch oder unsicher ist, sie zu erfüllen.

i) Jegliche Haftung gemäß Gewährleistungsbestimmungen erlischt mit Ende der Gewährleistungszeit.

12. Ausnahmen

a) In Einklang mit diesen Verkaufsbedingungen und nicht geltend, wenn Waren an eine als Verbraucher handelnde Person (im Sinne des Gesetzes über missbräuchliche Vertragsklauseln von 1997) verkauft werden, erhält der Käufer Anspruch auf die Gewährleistung gemäß Bedingung 11, die anstelle von jeder anderen Bedingung oder Gewährleistung gegeben wird und diese, egal ob ausdrücklich oder stillschweigend durch ein Gesetz, Gewohnheitsrecht, üblichen Geschäftsverkehr, Handelsbrauch oder sonstiges, im weitesten vom Gesetz erlaubten Ausmaß ersetzt, ausschließt und löscht.

b) Wenn der Verkauf an Sie entsprechend einem Verbrauchergeschäft (wie in dem Gesetz zu Geschäften zwischen Unternehmen und Verbrauchern (Einschränkungen in Bezug auf Angaben) von 1976 festgelegt) erfolgt, bleiben Ihre gesetzlichen Rechte von dieser Vereinbarung unberührt.

13. Haftungsumfang

Sofern es sich nicht um den Tod oder die Verletzungen einer Person handelt, die durch die Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht wurde, oder Haftung für fehlerhafte Produkte gemäß Verbraucherschutzgesetz von 1987, haftet das Unternehmen gegenüber dem Käufer weder für Zusicherungen (außer betrügerische Zusicherungen) noch für jegliche implizierte Garantien, Bedingungen oder andere Bestimmungen oder Verpflichtungen aufgrund des Gewohnheitsrechtes oder unter den ausdrücklichen Bestimmungen dieser Bedingungen für entgangene Gewinne oder indirekte, besondere oder Folgeschäden oder Verluste, Kosten, Ausgaben oder andere Entschädigungsansprüche (ob durch Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner Mitarbeiter oder Vertreter oder anders verursacht), die sich aus der Warenversorgung oder in ihrem Zusammenhang (einschließlich jeglicher Verzögerung in der Lieferung oder einem Ausbleiben der Lieferung gemäß Vertrag oder insgesamt) oder aus ihrer Verwendung oder den Weiterverkauf durch den Käufer ergeben und die gesamte Haftung des Unternehmens im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist auf den Preis der Waren beschränkt, sofern in diesen Bedingungen keine anders lautenden Bedingungen ausdrücklich genannt werden.

14. Entschädigung

Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer für alle Verluste, Schäden, Forderungen oder Ausgaben zu entschädigen, die sich aus einem Haftanspruch eines Dritten gegenüber dem Verkäufer aufgrund von oder in Verbindung mit dem Kaufvertrag und/oder jeglichen Waren ergeben.

15. Änderungen der Vermögensverhältnisse des Käufers

Wenn der Käufer mit Gläubigern Vergleiche oder Abkommen eingeht oder als Unternehmen in freiwilliger oder zwangsweiser Liquidation ist oder als Einzelperson oder Firma, wenn er oder ein Partner ein Konkursdelikt verübt, oder wenn ein Empfänger in Zusammenhang mit jeglichen Aktivposten des Käufers bestellt wird oder wenn der Käufer die Waren des Verkäufers nicht ordentlich bezahlt oder wenn der Verkäufer nach eigenem Ermessen befindet, dass die finanziellen Verhältnisse des Käufers keine vorher vereinbarten Zahlungen oder Kreditbedingungen oder Vereinbarungen rechtfertigt, kann der Verkäufer wahlweise Barzahlung der verbleibenden Waren vor Versand verlangen oder weitere Lieferungen oder Arbeit unbeschadet aller anderen Rechte und Rechtsmittel des Verkäufers stornieren und der Käufer haftet im Falle einer Stornierung weiterhin für erledigte und teilweise erledigte Lieferungen und Arbeiten in dem unter 3 (b) dieser Bedingungen festgelegten Umfang.

16. Gesundheit und Sicherheit

a) Der Käufer verpflichtet sich, die Waren nur für die in der aktuellen Verkaufsliteratur des Verkäufers angegebenen Verwendungszwecke oder für andere Zwecke, die der Verkäufer dem Käufer als nach Meinung des Verkäufers frei von gesundheitlichen oder Sicherheitsrisiken ausdrücklich schriftlich mitgeteilt hat, zu verwenden.

b) Der Käufer stimmt zu, alle Informationen oder Anweisungen zur Verwendung der Waren, die der Verkäufer jederzeit zu den Waren abgeben kann, gebührend zu berücksichtigen und stimmt zu, dass er dem Verkäufer, wenn vom Verkäufer gefordert, vor Verwendung der Waren eine schriftliche Verpflichtung, alle vom Verkäufer bestimmten Schritte zu befolgen, vorzulegen, in der Absicht, eine sichere und nicht gesundheitsgefährdende Verwendung der Waren zu gewährleisten.

c) Jede nach vorangehendem Absatz (b) abgegebene schriftliche Verpflichtung gilt als bindend, da sie Bestandteil des Vertrags über den Verkauf von Waren ist.

17. Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers

a) Der Verkäufer übernimmt keine aus dem Vertrag über den Verkauf von Waren entstandene Haftung, wo immer und wenn der Umfang der Erfüllung der Verpflichtung des Verkäufers aufgrund höherer Gewalt und/oder jedes anderen Ereignisses außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers verhindert, vereitelt, erschwert und/oder verzögert wird. Zu diesen Ereignissen gehören, unbeschadet der vorangehenden allgemeinen Bemerkungen: i) höhere Gewalt, Feuer, Überschwemmungen oder andere Unfälle, ii) Krieg, Aufstände, zivile Unruhen, Embargos, staatliche Vorschriften oder Unfähigkeit, die notwendigen Materialien von den üblichen Bezugsquellen des Verkäufers zu beziehen;
iii) Mangel an Transportmöglichkeiten oder Transportverzögerungen; iv) bestehende oder zukünftige Streiks oder andere Arbeiterunruhen, die die Arbeitsproduktivität beeinträchtigen, unabhängig davon, ob Mitarbeiter des Verkäufers oder Mitarbeiter Dritter beteiligt sind und unabhängig von der Verantwortung oder dem Verschulden seitens der Arbeitgeber; v) Teilweiser oder vollständiger Zusammenbruch der Energieversorgung.

b) Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, jede vernünftige Anstrengung in seiner Macht zu unternehmen, um Schwierigkeiten in Verbindung damit zu überkommen, behält sich aber das Recht vor, seine im Kaufvertrag festgelegten Verpflichtungen aufzuheben, auszusetzen oder zu variieren, und im Falle von Waren- oder Ressourcenknappheit für die Herstellung, Lagerung oder Lieferung, die sich aus jeglichen in Absatz (a) dieser Klausel erwähnten Ereignissen oder Umständen ergeben, behält der Verkäufer sich das Recht vor, seine verfügbaren Waren und Ressourcen so zwischen den Kunden, mit denen er dahingehend vertragliche Verpflichtungen eingegangen ist, umzuverteilen, wie er für angemessen hält und der Verkäufer ist nicht dazu verpflichtet, Waren von Dritten zu erwerben, um derartige Knappheiten auszugleichen.

18. Teillieferungen

Jede Lieferung oder Teillieferung eines Auftrags gilt als nach separatem Vertrag verkauft. Weder die Nichteinhaltung der Lieferfrist vonseiten des Verkäufers für die gesamte Lieferung oder eine Teillieferung in Übereinstimmung mit diesen Verkaufsbedingungen, noch eine Forderung des Käufers in Bezug auf eine solche Lieferung oder Teillieferung gibt dem Käufer das Recht, den Auftragssaldo zurückzuweisen.

19. Mengen

Der Verkäufer behält sich für alle Aufträge das Recht vor, eine größere oder kleinere Menge als die bestellte zu liefern und zu berechnen, um mit den Kartonmengen übereinzustimmen.

20. Abtretung

Der Käufer darf keinen Vertrag über den Verkauf von Waren durch den Verkäufer oder einen Teil davon oder darin enthaltene oder sich daraus ergebende Vorteile oder Zinsen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abtreten oder anderweitig übertragen. Jede versuchte Abtretung oder Übertragung durch den Käufer ist ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers ungültig.

21. Verzicht

Die Rechte des Verkäufers werden nicht von dem Käufer gewährten Nachsichten oder Unterlassungen beeinträchtigt oder eingeschränkt und kein Verzicht oder Verstoß ist als Verzicht im Falle zukünftiger Verstöße zu verstehen.

22. Salvatorische Klausel

Falls eine hier enthaltene Bedingung von einem Gericht oder einer zuständigen Behörde aus irgendeinem Grund für ungültig erklärt wird, wird sie nicht mehr Teil des Vertrags über den Verkauf von Waren sein, ohne dass die Gültigkeit oder Wirksamkeit der anderen hier enthaltenen Bedingungen davon berührt würde.

23. Englisches Recht

Der Abschluss, die Auslegung und die Durchführung aller Verträge für den Verkauf von Waren durch den Verkäufer an den Käufer unterliegen in jeder Hinsicht dem englischen Recht. Der Käufer und der Verkäufer verpflichten sich hiermit, die Zuständigkeit der englischen Gerichte anzuerkennen.

24. Headings

Die Überschriften in diesen Bedingungen sind nicht Teil der Bedingungen und haben keine Aussagekraft für die Auslegung dieser Bedingungen.

25. Order Cancellation

a) Wenn ein Auftrag storniert wird, nachdem die Waren versendet wurden, behält YUASA sich das Recht vor, alle Transportkosten in Verbindung mit Lieferung und Abholung sowie eine zusätzliche Gebühr von 25 % der Rechnungsgebühr auf die gelieferten Waren in Rechnung zu stellen.

b) Vor Versand der Waren wird eine 15 % Verwaltungsgebühr berechnet.

c) Unwiderrufliche Aufträge werden zu 100 % des Auftragswerts in Rechnung gestellt.