Neue Verordnung, wie Säurepacks/Motorradbatterien in der EU verkauft werden dürfen

GS Yuasa informiert die Industrie über neue Änderungen der staatlichen Gesetzgebung in Bezug auf Säurepacks für Motorradbatterien.

 

Mit Inkrafttreten der neue Verordnung (EU) 2019/1148 zum 01.02.2021 verändert sich die Art und Weise, wie Säurepacks/Motorradbatterien in der EU verkauft werden dürfen.

 

In diesem Zusammenhang informiert GS Yuasa die Industrie über neue Änderungen der staatlichen Gesetzgebung, als deren Folge es für Mitglieder der Allgemeinheit vom 01.02.2021 an illegal ist, einen separaten Säurepack, der auch mit Motorradbatterien verkauft wird, zu erwerben, ohne im Besitz einer behördlichen Genehmigung zu sein.

 

Schwefelsäure wurde als beschränkter Ausgangsstoff (Anhang I der Verordnung) zugeordnet. Vom 01.02.2021 an benötigen Mitglieder der Allgemeinheit, die Schwefelsäure mit einer Konzentration von mehr als 15 % erwerben möchten, eine gültige behördliche Genehmigung. Um also eine Motorradbatterie mit separatem Säurepack zu kaufen, müssen Verbraucher künftig vor dem Kauf eine gültige behördliche Genehmigung, für die bis zu ca. € 2.000,- berechnet werden, beantragen und erhalten.
 
Ab dem Stichtag (01.02.2021) gilt es als Straftat, ohne gültige behördliche Genehmigung Schwefelsäure mit einer Konzentration von mehr als 15 % zu erwerben. Dies gilt auch für Flaschen mit Batterie-Elektrolyt, die noch nicht in eine Motorradbatterie eingefüllt wurden.
 
Es ist allgemeine Praxis, Motorradbatterien mit einem separaten Säurepack zu verkaufen, die zum Befüllen und Aktivieren bereit sind. Mehr als 75 % aller Yuasa- und GS-Motorradbatterien werden als Kombi-Pack verkauft und fallen damit unter das neue Gesetz, sodass sich für Händler (sowohl mit Ladengeschäft als auch Online) weitreichende Folgen ergeben.
 
Nach Ansicht von GS Yuasa ist es unwahrscheinlich, dass Konsumenten eine behördliche Genehmigung beantragen, nur um einen Säurepack für eine Motorradbatterie zu erwerben. Aus diesem Grund müssen die Motorradbatterien von den Einzelhändlern befüllt werden, bevor sie an Mitglieder der Allgemeinheit, die keine behördliche Genehmigung besitzen, verkauft werden können.
 
Distributoren und Händler (gewerblicher Verwender) werden keine behördliche Genehmigung benötigen, sofern sie Schwefelsäure für Zwecke erwerben, importieren, besitzen oder verwenden, die im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit stehen.

 GS Yuasa Motorradbatterien mit Batteriesäure

Sämtliche Unternehmen sind jedoch verpflichtet, verdächtige Transaktionen (sowohl zwischen Unternehmen als auch mit Mitgliedern der Allgemeinheit) sowie das Verschwinden und den Diebstahl von Schwefelsäure zu melden. Dies gilt auch für in Batterien enthaltene Schwefelsäure.
 
Händler, die Säurepacks einzeln oder zusammen mit trockenen Batterien an Mitglieder der Allgemeinheit mit behördlicher Genehmigung verkaufen, müssen eine umfassende Prozedur befolgen, um die behördliche Genehmigung des Kunden zu prüfen und die Transaktion darin zu verzeichnen.
 
Der Besitz ohne behördliche Genehmigung oder das Liefern beschränkter Stoffe ohne die Überprüfung, dass das betreffende Mitglied der Allgemeinheit über eine gültige behördliche Genehmigung verfügt, kann mit einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und einer hohen Geldstrafe belegt werden. Wer es unterlässt, die Details der Transaktion in die behördliche Genehmigung anzubringen, kann mit maximal 50.000€ bestraft werden. Auf Verstöße gegen die Dokumentierungs-Auflagen steht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.
 
In der Bundesrepublik Deutschland sind Stand heute die regional zuständigen Landeskriminalämter Ansprechpartner für Sie und Ihre Fragen. Meldungen (etwa wegen eines Verlustes/Diebstahls) nehmen auch die lokalen Polizeidienststellen entgegen. Die Zuständigkeiten in den europäischen Nachbarländern können hiervon abweichen, aber auch dort gilt die Verordnung (EU) 2019/1148 entsprechend.
 
Bitte nehmen Sie diese Information als Anlass Ihre Kunden entsprechend zu informieren und die ggf. notwendigen Anpassungen in Ihren operativen Verkaufsprozessen durchzuführen.

 

 

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Ihre bekannten Ansprechpartner bei GS Yuasa gerne zur Verfügung.

 

Über GS YUASA Battery Germany GmbH (www.yuasa.de):

 

GS YUASA ist einer der größten Hersteller und Lieferanten von wiederaufladbaren Batterien mit Produktionsstätten weltweit und einem weitreichenden Marketing- und Distributionsnetzwerk in Europa. Das breite Angebot an Blei-Säure- und Lithium-Ionen-Batterien deckt die meisten bekannten Industrie-Applikationen ab, wie Sicherheits- und Alarmsysteme, USV- und Notlichtsysteme sowie OEM-Ausrüstung. Zu den drei Geschäftsbereichen zählen neben Industrial (Industriebatterien für Standby- und zyklische Anwendungen) die Bereiche Automotive und Motorcycle (Automobil- und Motorrad-Starterbatterien).
 
Die GS YUASA Battery Germany GmbH, gegründet 1983 als YUASA Battery (Europe) GmbH, hat ihren Sitz in Krefeld und betreut von dort aus 15 Länder innerhalb Europas.

 

GS YUASA ist Sponsor des Yamaha Teams im Motocross GP.
GS YUASA ist Sponsor des Repsol Honda Teams HRC in der MotoGP.
GS YUASA ist Sponsor des GERT56 Racing Teams.

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